
Das Commissariat général au Tourisme (CGT) vom Ministerium der Region Wallonie kümmert sich um die Regelung im Bereich Tourismus in der ganzen französischsprachigen Region Wallonien. Die Abteilung «Tourisme de Terroir et Meublés de vacances» (regionaler Tourismus und Ferienunterkünfte) garantiert die Anwendung des neuen Dekrets vom 18. Dezember 2003 über touristische Unterkünfte und des Erlasses von der Wallonischen Regierung vom 9. Dezember 2004 zur Durchführung vom Dekret.
Seine Aufgaben, außer Hilfe und Beratung:
Die Verwendung der folgenden geschützten Bezeichnungen ERLAUBEN:
•Unterkunft auf dem Land : möblierte Unterkunft in einem Gebäude auf dem Land. Eine Unterkunft auf dem Land in unserer Belsud-Datenbank suchen.
•Unterkunft auf dem Bauernhof : möblierte Unterkunft in einem Gebäude auf einem Bauernhof. Eine Unterkunft auf dem Bauernhof in unserer Belsud-Datenbank suchen.
•Ferienunterkunft : möblierte Unterkunft (Chalet, Bungalow, Villa, Wohnung).Eine Ferienwohnung in unserer Belsud-Datenbank suchen.
•Gästezimmer : möbliertes Zimmer im Haus oder in der Wohnung des Eigentümers. Ein Gästezimmer in unserer BELSUD-Datenbank suchen.
3 neue Bezeichnungen:
•Unterkunft in der Stadt : liegt in der Stadt.
•Gästezimmer auf dem Bauernhof : liegt auf einem Bauernhof in Betrieb.
•Gästehaus oder Gästehaus auf dem Bauernhof : 4 oder 5 Gästezimmer oder Gästezimmer auf einem Bauernhof.
2 neue Attribute :
•Mikrounterkunft : für 4 Pers. max. und mit einem einzigen Wohnzimmer (kein getrenntes Zimmer).
•Unterkunft von großer Kapazität : für mehr als 15 Pers.
Die Erlaubnis bedeutet, dass die Unterkunft besucht wurde und den Normen genügt. Die Erlaubnis legt die Kapazität der Unterkunft fest. Sie hat den Vorrang vor der Beschreibung.
KLASSIFIZIERUNG:
Klassifizierung der touristischen regionalen Unterkünfte und Ferienunterkünfte von 1 bis 4 Ähren oder Schlüsseln. Die Klassifizierung legt ein Komfortindiz fest, um dem Touristen bei der Auswahl seiner Unterkunftskategorie zu helfen. Eine neue Klassifizierungstabelle wird seit dem 01/01/2006 angewendet ; die Unterkünfte, die den neuen Normen genügen, werden mit dem Symbol «NN» markiert.
QUALITÄTSKONTROLLE der Unterkünfte:
Ein periodischer Besuch wird erstattet, damit die Klassifizierung der Unterkünfte angepasst werden kann.
KLAGEN : falls eine Unterkunft den Erwartungen eines Touristen im Bereich der Qualität oder des Komforts anhand ihrer Klassifizierung nicht genügt, so wird ein Besuch erstattet, um das Problem zu lösen und die passende Lösungen zu finden.
MINISTÈRE DE LA RÉGION WALLONNE
Commissariat général au Tourisme
Place de Wallonie, 1 – Bâtiment III
5100 JAMBES,
Allgemeinkontakt: +32.81.33.40.09
http://commissariat.tourisme.wallonie.be
Die Tourismus-Abteilung der Commission Communautaire Française wird von der Region Brüssel-Hauptstadt beauftragt, das Dekret vom 14. Januar 1999 über die Klassifizierung von Gästezimmern und die Erlaubnis, die Bezeichnung „Gästezimmer“ zu verwenden, zu durchführen. In diesem Rahmen ist es befugt, ein Gästezimmer zu erkennen und Subventionen zur Kreation und zur Renovierung von Gästezimmern zu geben.
COMMISSION COMMUNAUTAIRE FRANÇAISE DE BRUXELLES-CAPITALE
Service Tourisme
Rue des Palais, 42
1030 BRÜSSEL
Tel. +32 2 800 8000
E-mail : E-mail : vvanheer@cocof.irisnet.be

Die deutschsprachige Gemeinschaft liegt ganz im Osten der Provinz Lüttich. Sie zählt neun Gemeinden: Kelmis, Eupen, Lontzen, Raeren, Bütgenbach, Büllingen, Amel, Sankt Vith und Burg Reuland.
Im Ministerium der deutschsprachigen Gemeinschaft kümmert sich die Abteilung über kulturelle Angelegenheiten um Tourismus. Im Bereich der Ferienwohnungen (Ferienwohnung – gemeubileerde vakantiewoning – holiday apartment) sind nur vom Ministerium kontrollierte Organismen erlaubt, die geschützte Bezeichnung vom Dekret der Gemeinschaft vom 20. November 1992 zu verwenden. Das Schild am Eintritt der Unterkunft garantiert Ihnen, dass die Kontrolle erstattet wurde. .
Die Klassifizierung der Ferienwohnungen (1 bis 4 Ähren) erfolgt nach der Anordnung der deutschsprachigen Regierung vom 20. Mai 2006. Diese Klassifizierung ist der Normen vom ‘Commissariat Général au Tourisme' der Region Wallonie sehr nahe. Die Klassifizierung von der Ferienwohnung hängt von der Qualität der Lokalisierung der Unterkunft, vom allgemeinen Eindruck, von der Ausstattung und Ausrüstung und von der Innendekoration ab. Klagen oder Bemerkungen werden vom Ministerium verarbeitet. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns!
MINISTERIUM DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
Gospertstrasse, 1-5
4700 EUPEN
Tel. +32.87.59.63.31
Fax +32.87.55.64.76 http://www.dglive.be